Aus gegebenem Anlass ergeht eine grundsätzliche Weisung an alle Angehörigen der Schützengilde.
Da vom Amt verschärft Kontrollen bezüglich Bedürfnisbescheinigung durchgeführt werden, und es fur
den Vorstand nicht nachvollziehbar ist, wann wer was geschossen hat, ergeht die Weisung das jedes Mitglied der Gilde
bis zum 31.12.2026 eine Kopie seines Schiessnachweises dem Vorstand zur Erstellung einer entsprechenden Datenbank
zur Verfügung zu stellen hat.
Sollte dieser Nachweis nicht vorliegen, können keine Bedürfnisbescheinigungen mehr bearbeitet werden.
Der nachzuweisende Zeitraum umfasst lediglich die letzten 24 Monate.
Dieser Nachweis wird ausgedruckt und in einem verschlossenem Ordner verwahrt.
Ein entsprechender Nachweis ist ab sofort jährlich zum Jahresende zu erbringen, bis sich die Politik was anderes einfallen lässt.